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Wednesday, April 24, 2013

Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Anti-Terror-Datei nachbessern


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile der umstrittenen Anti-Terror-Datei beanstandet. Der Gesetzgeber muss nun bis 2015 nachbessern. Grundsätzlich billigte das höchste deutsche Gericht das Gesetzeswerk aber

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die vieldiskutierte umstrittene Anti-Terror-Datei ist rechtens - mit Einschränkungen. Bis 2015 seien Nachbesserungen erforderlich, urteilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die 2007 eingerichtete Datei sollte helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern.

Ein pensionierter Richter hatte gegen die Datensammlung Verfassungsbeschwerde eingelegt und damit nun teilweise Erfolg.
Die Datei bündelt die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen.

Grundsätzlich billigten die Verfassungshüter die Verbunddatei. Zur Begründung hieß es, Terrorismus richte sich gegen "das Gemeinwesen als Ganzes". Weil solche Angriffe aber nicht als "Krieg" aufgefasst werden dürften, seien sie "mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen". Terrorismusbekämpfung habe insoweit ein "erhebliches Gewicht". Die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei sei deshalb auch zulässig. Zudem sei der Eingriff in die Bürgerrechte nicht so schwer, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten ausgetauscht würden.

Sorgfältig prüfen und umsetzen

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigte sich erleichtert über das Urteil. "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist." Der Minister kündigte Nachbesserungen an: Die von Karlsruhe geforderten Punkte würden sorgfältig geprüft und umgesetzt.

Die Karlsruher Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die 2012 eingeführte Rechtsextremismus-Datei. Diese funktioniert nach demselben Muster wie die Anti-Terror-Datei. Friedrich sagte, natürlich müssten die für diese vorgegebenen Einschränkungen auf die Rechtsextremismus-Datei übertragen werden. Dazu gehöre eine stärkere Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten.

Der Vorsitzende des Verbands BKA im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Andy Neumann, kritisierte dagegen die Entscheidung aus Karlsruhe: "Die Sicherheitsbehörden werden immer wieder massiv kritisiert, weil sie Informationen nicht vollständig ausgetauscht haben. Wenn sie aber Instrumente schaffen, um das zu tun, ist es auch nicht recht." Dabei seien es im Fall der Terrorzelle NSU gerade sogenannte Kontaktpersonen, die heute für Skandale sorgten, weil die Ämter die Daten zu ihnen vor Jahren nicht geteilt hätten. "Es ist das alte Spiel", so Neumann, "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!"

Rund 17.000 Datensätze - doch viele Grauzonen

Die Einrichtung der Datei war ursprünglich eine Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001. Da für die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten das Trennungsgebot gilt, ist die Datei seit ihrem Start umstritten.
Strittig war zudem, ob der erfasste Personenkreis klar genug abgegrenzt ist. Dies gilt besonders für die Kontaktpersonen, die unter Umständen nichts von den islamistischen Bestrebungen ihrer Bekannten wissen.

Momentan sind in der Anti-Terror-Datei rund 17.000 Datensätze gespeichert. Mehr als 80 Prozent der Betroffenen lebt nach Angaben des Innenministeriums allerdings nicht in Deutschland, sondern gehört radikalislamischen Organisationen im Ausland an. Die Anti-Terror-Datei war auch Vorbild für die Rechtsextremismusdatei, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich im Herbst 2012 als Konsequenz aus der Neonazi-Mordserie einrichtete.

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